Neue Zufahrtsregelung auf dem Wertstoffhof Bierstadt

Privatpersonen dürfen ab 4. Mai wieder mit Transportern, Pkw mit Anhängern und Traktoren auf den Wertstoffhof Bierstadt

Ab 4. Mai gelten folgende Regelungen für Privatpersonen:

  • Wertstoffhof Bierstadt, Nordenstadt und die Kleinannahmestelle auf der Deponie: Anlieferung mit PKW mit Anhängern, Transportern sowie mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen

    Die ELW hatten seit Anfang Februar drei Monate lang getestet, ob die Situation es zulässt, dass PKW mit Anhängern, Transporter sowie landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge den Wertstoffhof in Wiesbaden-Bierstadt wieder anfahren dürfen. Da der Test positiv verlaufen ist, entfallen zum 4. Mai die Zufahrtsbeschränkungen für diesen Wertstoffhof.
     
  • Wertstoffhof Dotzheim: nur Anlieferung mit privatem Pkw (keine Anhänger, Transporter oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge)

    Diese Regelung ist eingeführt worden, um den Rettungsweg und die Zufahrten zum Krankenhaus auch zu Stoßzeiten, in denen viele Kundinnen und Kunden den Wertstoffhof anfahren, so zu gewährleisten, dass es nicht zu gefährlichen Verkehrssituationen vor der Einfahrt des Hofes kommt.

Für Gewerbebetriebe gelten weiterhin folgende Regelungen:

Gewerbebetriebe dürfen bis auf Weiteres Wertstoffe und Abfälle nur zur Kleinannahmestelle auf der Deponie und zum Wertstoffhof Nordenstadt bringen (auch mit Transporter oder Anhänger). Es erfolgt eine Prüfung, ob der Anlieferer berechtigt ist (Gewerbeschein).

Die Regelung, dass Gewerbetreibende nur noch den Wertstoffhof Nordenstadt und die Kleinannahmestelle auf der Deponie anfahren dürfen, hat erheblich zur Entspannung der teils schwierigen Situation auf den beiden anderen, platzmäßig begrenzten Wertstoffhöfen geführt. Deshalb soll sie auf jeden Fall beibehalten bleiben.

Weitere Infos zu den Wertstoffhöfen finden Sie hier.