Der Gebührenbescheid
Ein Mal pro Jahr erhalten Sie als Grundstückseigentümer oder Verwalter einen Bescheid über die Abwassergebühren. Wann Sie ihn erhalten hängt maßgeblich davon ab, wann Ihr Versorgungsunternehmen die Wasserzähler abliest, und Sie von ihm den Bescheid bekommen. Vier bis sechs Wochen danach verschicken wir unsere Bescheide. Zu den in diesem Bescheid genannten Stichtagen zahlen Sie bitte den ermittelten Abschlag, bis Sie einen neuen Bescheid von uns erhalten.