Eine Gebühr – viele Leistungen
Die Abfallgebühren in Wiesbaden richten sich nach Anzahl, Größe und Leerungsrhythmus der Restabfallbehälter. Der in Wiesbaden am häufigsten genutzte Restabfallbehälter ist der 120-Liter-Behälter bei 14-täglicher Leerung. Dieser kostet im Jahr 248,72 Euro. Alle weiteren aufgelisteten Leistungen sind bereits in der Abfallgebühr enthalten und können ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden. Für diese 248,72 Euro im Jahr bieten Ihnen die ELW:
Für umgerechnet 20,73 Euro im Monat holen die ELW den 120-Liter-Behälter 14-täglich von Ihrem Grundstück, entleeren ihn und bringen ihn an seinen Standplatz zurück (Fullservice).
Auch die Biotonnen werden im Fullservice geleert – von Mitte März bis Ende November wöchentlich und in den anderen Monaten 14-täglich.
Die Altpapierbehälter werden 14 täglich geleert. Die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers dienen der Stabilisierung der Abfallgebühren.
Jeder Privathaushalt in Wiesbaden kann pro Jahr vier individuelle Termine zur Abholung von Sperrmüll telefonisch oder online mit unserem Service Center vereinbaren (jeweils bis zu einer Menge von 5 Kubikmetern).
Hier nehmen wir ganzjährig Wertstoffe, Abfälle und Sonderabfälle an.
Regelmäßige Information der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener zu den Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung über die Internetseite, die Social-Mediakanäle (Facebook und Instagram) und unseren Newsletter Post Orange.
Abfallvermeidung und Abfalltrennung lohnen sich
Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich in Wiesbaden allein nach der Anzahl, der Größe und dem Leerungsrhythmus der Restabfallbehälter. Sie können also durch Abfallvermeidung und Abfalltrennung direkten Einfluss auf die Höhe Ihrer Abfallgebühr nehmen.
Die Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP), die im gelben Wertstoffbehälter gesammelt werden, bezahlen Sie bereits beim Kauf von Produkten mit dem Grünen Punkt.
Die Abfallgebühr reduziert sich um 10 % wenn Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer einen Antrag auf Reduzierung der Abfallgebühren bei Eigenkompostierung stellen.
Wenn es keine Veränderungen in Ihrem Behälterbestand gibt, erhalten Sie alle zwei Jahre einen aktuellen Gebührenbescheid. Sie müssen Ihre Abfallgebühren in dem von Ihnen gewählten Rhythmus zahlen, auch in dem Jahr, in denen Sie von uns keinen Gebührenbescheid bekommen.
Sie können die Gebühren zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen auf das Konto bei der Nassauischen Sparkasse Wiesbaden, IBAN DE37 5105 0015 0100 2312 55, BIC NASSDE55XXX überweisen oder einzahlen. Sie können uns auch ein SEPA-Mandat erteilen, welches Sie bei den Downloads finden.
Die Zahlungstermine sind (soweit nicht anders auf den Gebührenbescheiden angegeben):
Quartalszahler: jeweils der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November
Jahreszahler: jeweils der 1. Juli
NEU seit 1. Januar 2023: Alle Gebühren werden in einer Summe abgebucht. Hintergrund sind gestiegene Gebühren für die Kontoführung und die Rückläufergebühren.