Verschiedene Behälter - unterschiedliche Leerungsintervalle

Die ELW stellen Ihnen zur getrennten Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Altpapier und Wertstoffen unterschiedlich gekennzeichnete Behälter zur Verfügung. Neu- und Umbestellungen von Behältern sind nur durch die Eigentümer möglich.

Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Abfallbehälter, um sich die verfügbaren Größen mit deren Leerungshäufigkeiten, Gebühren und technischen Details anzeigen zu lassen.

Behälter für Restabfall

Wir entleeren die Mülltonnen im Full-Service. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter holen die Behälter von ihrem Standplatz und stellen sie nach der Leerung dorthin zurück. Dafür muss der Standplatz diese Bedingungen erfüllen. 

Restabfallbehälter Leerung/Abholung Jahresgebühr Reduzierte Jahresgebühr * außerplanmäßige Leerung
60 l 14-täglich 163,00 € 146,68 € 41,30 €

Technische Details für 60 l-Tonne
maximale Nutzlast: 30 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

120 l 14-täglich 248,72 € 223,84 € 42,50 €

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l 14-täglich/
wöchentlich
410,72 €
821,48 €
369,68 €
739,36 €
44,90 €
44,90 €

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

660 l wöchentlich 1.881,28 € 1.693,68 € 51,10 €

Technische Detail für 660 l-Tonne
maximale Nutzlast: 300 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1235 x 1360 x 725 mm

1.100 l wöchentlich 2.520,16 € 2.268,16 € 55,60 €

Technische Detail für 1.100 l-Tonne
maximale Nutzlast: 400 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1465 x 1360 x 1220 mm

mit dem Rest­abfallbehälter 4,50 € / Stück Restabfallsack kaufen

Technische Detail für Restabfallsack
Restabfallsäcke dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden,
wenn das Fassungsvermögen der Sammelbehälter vorübergehend
nicht ausreicht.

* bei Eigenkompostierung

Behälter für Bioabfall

Wir entleeren die Biotonnen im Full-Service. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter holen die Behälter von ihrem Standplatz und stellen sie nach der Leerung dorthin zurück. Dafür muss der Standplatz diese Bedingungen erfüllen. Zwischen März und November werden die Bioabfallbehälter wöchentlich geleert, in den Wintermonaten alle 14 Tage.

Bioabfall­behälter Leerung/Abholung Gebühr außerplanmäßige Leerung
120 l April – November: wöchentlich,
Dezember – März: 14-täglich
in Restabfall­gebühr enthalten 42,50 €

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l April – November: wöchentlich,
Dezember – März: 14-täglich
in Restabfall­gebühr enthalten 44,90 €

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

am Leerungstag der Biotonne an Straßenrand stellen 2,00 € / Stück Grünschnittsack kaufen

Behälter für Altpapier

Die blau gekennzeichneten Wertstoffbehälter müssen von Ihnen am Leerungstag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden, frühestens jedoch am Vorabend nach 18.00 Uhr. Dabei dürfen Fußgänger sowie der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Nach der Leerung müssen Sie die Behälter wieder an ihren Standplatz stellen.

Altpapier­behälter Leerung/Abholung Gebühr außerplanmäßige Leerung
120 l 14-täglich in Restabfall­gebühr enthalten 34,00 €

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l 14-täglich in Restabfall­gebühr enthalten 35,90 €

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

1.100 l 14-täglich in Restabfall­gebühr enthalten 44,48 €

Technische Details für 1.100 l-Tonne
maximale Nutzlast: 400 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1465 x 1360 x 1220 mm

Behälter für Wertstoffe

Die gelb gekennzeichneten Wertstofftonnen müssen von Ihnen am Leerungstag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden, frühestens jedoch am Vorabend nach 18.00 Uhr. Dabei dürfen Fußgänger sowie der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Nach der Leerung müssen Sie die Behälter wieder an ihren Standplatz stellen. Fragen und Beschwerden zur Sammlung richten Sie bitte direkt an die Firma Meinhardt Städtereinigung, Telefon 0800 5889720.

Wertstofftonne Leerung/Abholung Gebühr
120 l 14-täglich Keine (Finanzierung über Duales System)

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l 14-täglich Keine (Finanzierung über Duales System)

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

1.100 l 14-täglich Keine (Finanzierung über Duales System)

Technische Details für 1.100 l-Tonne
maximale Nutzlast: 400 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1465 x 1360 x 1220 mm

Weitere Informationen zu unseren Behältern

Restabfall- und Biotonnen werden von uns im Full-Service geleert. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter holen die Behälter von ihrem Standplatz und stellen sie nach der Leerung dorthin zurück.

Informationen über die Anforderungen an den Standplatz finden Sie hier.

Vergessen Sie nicht, bei der Bebauung eines Grundstückes, einen Standplatz für Abfallbehälter zu beantragen. Die Veränderung eines Standplatzes muss ebenfalls beantragt werden. Die Einrichtung eines Behälterstandplatzes erfolgt gemäß der Kreislaufwirtschaftsatzung Den Behälterstandplatz können Sie hier beantragen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Dies können Sie unserem Service-Center telefonisch unter 0611 7153-0 mitteilen. Der Behälter wird dann schnellstmöglich ausgetauscht.

Die Neubestellung eines Sammelbehälters sowie die einmalige Umbestellung im Kalenderjahr sind kostenfrei. Jede weitere Umstellung im Kalenderjahr kostet 64,90 Euro pro Behälter.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Reduzierung des Restabfallbehältervolumens oder der Leerungsintervalle fällt gemäß § 29 (3) der Kreislaufwirtschaftssatzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 66,50 Euro an. Die Gebühr entsteht mit der Antragstellung.

Alle Behälter: Die Reinigung eines Sammelbehälters kostet 64,90 Euro/Stück. Diese können Sie bei uns bestellen: per Fax unter 0611 7153-63974 oder per Mail an elw@elw.de. Das Formular finden Sie hier.

Die folgenden Punkte dienen zur Orientierung. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Sie über die Erfassung im Unterflursystem nachdenken.

- Ein Standort für Unterflurbehälter sollte möglichst dicht an einer für die Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße mit einer Mindesttraglast von 26 bzw. 32 Tonnen und frei von Hindernissen gelegen sein.

-  Zur Leerung wird am Unterflurstandplatz ausreichend Platz für das sichere Aufstellen des Fahrzeuges benötigt. Für die Leerung der Unterflurbehälter brauchen Kranfahrzeuge je nach eingesetzter Technik ausreichende lichte Höhe, so dass bei der Standortwahl insbesondere der vorhandene Baumbestand, Straßenlaternen und Freileitungen beachtet werden müssen.

- Sofern keine Möglichkeit für einen Wendekreis mit ausreichendem Durchmesser für die Fahrzeuge besteht, sollte grundsätzlich vom Rückwärtsfahren abgesehen werden, was auch bei der Auswahl der Standorte mit zu bedenken ist. Schleppkurven sollten so bemessen sein, dass sie den Mindestanforderungen des eingesetzten Fahrzeuges hinsichtlich Innen- und Außenradius genügen. Zu beachten ist zudem, dass sich Feuerwehrzufahrten nicht generell auch für die Benutzung durch Entsorgungsfahrzeuge eignen.

- Der Standort muss frei von Versorgungsleitungen oder -schächten und großen Wurzeln sein. Es sind entsprechende Leitungsabfragen (Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich) durchzuführen.

- Geh- und Radwege stellen ein Gefahrenpotenzial beim Leeren dar, Unterflurbehälter die über Geh- und Radwege geladen werden müssen sollten vermieden werden, ansonsten müssen diese im Rahmen der Leerung entsprechend abgesichert werden.

- Eine Anfahrt des Standplatzes über eine Privatstraße ist im Vorfeld mit einer unbefristeten Durchfahrtsgenehmigung abzusichern.

- Mit der Feuerwehr sollte abgeklärt werden, ob der Unterflurstandort eventuell Einsätze, hierbei insbesondere das Anleitern an Hauswänden, behindern könnte. Eine solche potenzielle Behinderung kann nachträglich gegebenenfalls zur zwingenden Aufgabe des Standorts führen.

-Der Standplatz für das Unterflursystem darf in alle Richtungen nicht mehr als 5 % Gefälle aufweisen und nicht an der tiefsten Stelle des Geländes liegen.

- Bei der Leerung selbst kann der Behälter je nach Witterung pendeln. Deshalb ist ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Schildern oder Bäumen einzuplanen.

- Wenn sich der geplante Standort auf öffentlichem Grund befindet, muss über das zuständige Amt ein dauerhaftes Sondernutzungsrecht erteilt werden.

- Bei Neubauprojekten sollten bereits in der Planungsphase zwischen Bauherren und gegebenenfalls Systemlieferanten verbindliche Absprachen getroffen werden, um die verschiedenen Anforderungen rechtzeitig zu berücksichtigen.

-In der Bauphase selbst darf nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Erreichbarkeit bei der Anlieferung der Systeme eventuell andere Regelungen in der Zufahrtsstraße gelten als für das Entsorgungsfahrzeug nach Inbetriebnahme des Unterflurstandplatzes.

- Am Standort des Systems muss Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Überfahrt der Gehwegplattform durch Fahrzeuge verhindert wird, zum Beispiel durch bauliche Hindernisse wie Poller oder Borde.

- In Gebieten mit hohem Bemessungswasserstand ist die Ausstattung des Schachts mit einer Auftriebssicherung absolut empfehlenswert.

- Grundsätzlich gilt für den Einbau von Unterflursystemen, dass dieser nur von entsprechend qualifizierten Unternehmen und in enger Abstimmung mit dem Systemhersteller vorgenommen werden sollte.

- Nach Bauende sollte eine formale technische Abnahme im Hinblick auf die zukünftige Entsorgung der Unterflursysteme durch den Entsorger erfolgen.

- Die genaue Lage der Behälter sollte schon in der Planungsphase festgelegt werden.

- Neben dem Standardeinbau in Reihe können die Systeme auch im Karree oder in L-Form platziert werden. In der Nähe von Gewässern oder bei hohem Grundwasserspiegel besteht die Möglichkeit, die Betonkörper mit einer Auftriebssicherung zu versehen.