RP Darmstadt erteilt Genehmigung / ELW nehmen neue Deponie in Betrieb
In den vergangenen Jahren ist östlich der bestehenden Deponie im ehemaligen Dyckerhoffbruch Steinbruch ein neuer Deponieabschnitt IV für die Ablagerung schwach belasteter mineralischer Abfälle geplant und gebaut worden – eine Deponie der Deponieklasse I (DK I).
Sie ergänzt die bestehende Deponie der Deponieklasse II (DK II = frühere Hausmülldeponie), sodass nun zum ersten Mal in der Geschichte der ELW-Deponie inerte Abfälle gemäß ihrer Belastung getrennt abgelagert werden können. Ein Gewinn nicht nur für Wiesbaden, sondern für die gesamte Rhein-Main-Region, in der es bisher noch keine DK I-Deponie gab.
Am 25. März 2024 erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt den ELW offiziell die behördliche Abnahme für die Inbetriebnahme des ersten Teilabschnittes der neuen DK I-Deponie. Seit Anfang dieser Woche werden auf dem 8.500 m²-großen Teilstück die ersten schwach belasteten Abfälle abgelagert – zum Beispiel Böden, Bauschutt, Schlacken und mineralische Abfälle, die gemäß Deponieverordnung als nicht gefährlich gelten.
Der gesamte neue Deponieabschnitt IV besitzt eine Gesamtablagerungsfläche von rund 15 Hektar. Geplant ist, dass in Zukunft pro Jahr bis zu Dreiviertel der jährlich angelieferten Abfälle auf die neue DK I-Deponie kommen. Das entspricht 300.000 bis 400.000 Tonnen. Nur noch 100.000 bis 200.000 Tonnen sollen auf der bestehende DK II-Deponie abgelagert werden. Das für die Abfallablagerung nutzbare Verfüllvolumen liegt bei rund 3,6 Millionen m³. Dies entspricht einer Ablagerungsmenge von ca. 6,5 Millionen Tonnen. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Ablagerungsmenge errechnet sich eine Laufzeit für den neuen Deponieabschnitt IV von ca. 22 Jahren.
Begonnen hat alles mit einem Antrag der ELW und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015. Das Gremium stimmte dem „Antrag auf Erweiterung der bestehenden Deponie Dyckerhoffbruch durch Errichtung eines neuen Deponieabschnittes IV (DA IV) der Deponieklasse I (DK I)“ zu und beauftragte die ELW, Maßnahmen zur Erlangung eines Planfeststellungsbeschlusses durchzuführen. 2016 begannen die Planungen. Im Herbst 2017 wurde mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen eines so genannten Scoping-Termins abgestimmt, welche Planungsunterlagen sowie Untersuchungen und Gutachten über Umweltauswirkungen des Vorhabens einzureichen bzw. durchzuführen sind. Anschließend wurden umfangreiche Bestandserhebungen der Flora und Fauna sowie Untersuchungen es Untergrundes durchgeführt und ausgewertet. Außerdem wurden diverse Einzelgutachten wie z.B. für Staub, Klima, Landschaftsbild, Entwässerung beauftragt. Nach der Erstellung eines so genannten Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) in dem die Ergebnisse der Gutachten und der Planungen zusammengefasst wurden, und einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im August 2018 (mit einer Sonderausgabe der ELW-Kundenzeitung ORANGE), konnte im Juni 2019 der Planfeststellungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden.
Im Herbst 2020 stellte das Regierungspräsidium die Vollständigkeit aller Unterlagen fest. Diese konnten einen Monat lang öffentlich von interessierten Personen eingesehen werden.
In der nächsten Phase des Großprojekts ging es um die Prüfung der Statik und der Geotechnik. Da Ende Oktober 2021 nichts mehr gegen den Bau des neuen Deponieabschnitts IV (DK I-Deponie) sprach, stellten die ELW den Antrag auf einen vorzeitigen Baubeginn für vorbereitende Maßnahmen.
Die notwendigen Schritte wurden vom Regierungspräsidium nacheinander im Dezember 2021, Februar und Oktober 2022 zugelassen und von den ELW anschließend umgesetzt.
Nachhaltigkeit, Naturschutz und Biodiversität spielen im Rahmen des Projekts eine wichtige Rolle. Da durch den Bau der Deponieabschnitts Eingriffe in die Lebensräume von Pflanzen und Tieren vorgenommen werden, gehören seit Anfang an Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen zum Projekt: z. B. Vermeidungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Bauphasen, Schaffung von Biotopen unmittelbar an der Planfeststellungsgrenze (14 ha davon bereits rund 1,8 ha fertiggestellt), Aufforstungen südlich des Plangebiets (1,9 ha bereits umgesetzt), Rekultivierung und Begrünung der verfüllten Deponie (langfristig).
Abschließend noch ein paar Informationen zu den Emissionen:
- Staub: Es wurden von Fachgutachtern Staubprognosen erstellt. Die Werte für die Deponie liegen weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten.
- Schall: Die nächsten Wohngebäude befinden sich in Abständen von mehreren Hundert Metern, so dass die Immissionswerte tagsüber und nachts weit unterschritten werden.
- Gerüche und Keime: Da auf der Deponie nur inerte Materialien abgelagert werden, ist von keinen relevanten Emissionen auszugehen, wie Gutachter bestätigen.
- Deponiesickerwasser: Das Niederschlagswasser, das durch den Abfallberg der DK I-Deponie sickert, wird erfasst, gesammelt und aufgrund der geringen Belastung zur Reinigung in die kommunale Kläranlage geleitet.
- Verkehr: Da mit dem neuen Deponieabschnitt lediglich eine Aufteilung der bisherigen Anlieferungsmengen auf die Deponieabschnitte DA III und IV verbunden ist, erhöht sich der Verkehr von und zur Deponie Dyckerhoffbruch insgesamt nicht.
"Mit der Inbetriebnahme des neuen Deponieabschnittes IV als Deponie der Klasse I zeigen wir, das wir bereit sind, die Herausforderungen der Abfallwirtschaft anzunehmen und innovative Lösungen vor Ort für den Schutz unserer Umwelt zu finden. Möge dieses Projekt als Beispiel dafür dienen, was möglich ist, wenn wir gemeinsam handeln und nachhaltige Lösungen umsetzen." Thomas Harrlandt, Leiter des Bereichs Abfallwirtschaft.