Alttextilien
Ab Januar 2025 gilt in Deutschland eine Getrenntsammelpflicht für Textilien, um hochwertige Fasern im Kreislauf zu halten.
Tragfähige gebrauchte Kleidungsstücke sowie Schuhe und Haushaltstextilien dürfen jetzt nicht mehr über den Restabfall entsorgt werden. In Wiesbaden werden diese über die Altkleidercontainer im Stadtgebiet und auf den Wertstoffhöfen gesammelt. Die erfassten Textilien werden sortiert und einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling, als Material für Dämmstoffe oder Putzlappen, zugeführt.
Zu den Textilien zählen:
• Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Strümpfe und Schuhe (paarweise), sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe)
• Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke
• Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner
• Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores
• Stoff-/Plüschtiere
Bitte achten Sie darauf, nur gut erhaltene Alttextilien einzuwerfen, um eine hochwertige Wiederverwendung oder Verwertung zu ermöglichen. Verschmutzte, defekte und zerrissene Kleidung und Schuhe sowie Schnitt- und Textilabfälle dürfen nicht über die Altkleidercontainer entsorgt werden. Sie gehören in den Restabfall.